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Verbesserungen für Landwirte – gemeinsamer Vorschlag von Grünen und BBV

30.07.24 –

Mit einem gemeinsamen Vorschlag für Verbesserung für die Landwirtinnen und Landwirte wenden sich der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Leon Eckert, und die Obmänner des Bayerischen Bauernverbands der Region 10 an die bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung.

Auf Einladung der Kreisobmänner Manfred König (Pfaffenhofen), Johannes Scharl (Ingolstadt-Eichstätt) und Martin Wendl (Neuburg-Schrobenhausen) traf sich der der Abgeordnete im Januar mit Landwirtinnen und Landwirten der Region zum Austausch. Der konstruktive Dialog wurde weitergeführt. Die BBV-Vertreter und Leon Eckert haben sich bereits mit einem Brief an die Bundesminister Cem Özdemir und Christian Linder gewendet. Nun wurde ein weiterer Brief an den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber verschickt.

Im Brief an Staatsminister Thorsten Glauber forderten die Autoren einen raschen Ausbau der Messtellen, die für die Ausweisung der sog. „rote und gelbe Gebiete“ verwendet werden. In diesen Gebieten gelten dann Beschränkungen für die Verwendung non Nitrat bzw. Phosphat in der Düngung mit dem Ziel, Gewässer und Grundwasser vor zu starker Verunreinigung zu schützen. Dazu sagt Leon Ecket: „Die Landwirtinnen und Landwirte erkennen die Verantwortung, die sie für den Schutz von Wasser tragen, an. Sie stehen hinter dem Ziel des Gewässer- und Grundwasserschutzes. Allerdings fordern wir gemeinsam den bayerischen Umweltminister auf, das Messstellennetz schleunigst ausreichend auszubauen, damit die Ausweisung der „roten und gelben Gebiete“ auf einer soliden Datengrundlage passieren kann.“

Hintergrund:

  • Die bis 2022 in Kraft gewesene Tarifglättung für Landwirt*innen war aufgrund der Dürrejahre 2018 und 2019, die zu Ernteeinbußen geführt hatten, eingeführt worden. Konkret wurde die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommenssteuerbelastung eines 3-jährigen Zeitraums mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung verglichen, die sich ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der 3 Jahre gleich hoch gewesen wären. 
  • Die Landesregierungen in Deutschland sind nach § 13 a der Düngeverordnung dazu verpflichtet, Gebiete mit zu hohen Nitratbelastungen des Grund-wassers („rote Gebiete“) und mit zu hoher Phosphatbelastung in Oberflächengewässern („gelbe Gebiete“) mit Auflagen für die Düngung zur landwirtschaftlichen Nutzung zu versehen.

Zum Brief an Staatsminister Thorsten Glauber.

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