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05.12.22 –
Die GRÜNEN hatten beantragt, den Grundsatzbeschluss zu fassen, dass Baar-Ebenhausen bis 2040 klimaneutralwird. Verbunden war damit ein lediglich in der Begründung vorgeschlagenes Maßnahmepaket, das am Beschluss des Kreistages vom 4.4.22 orientiert war. Die GRÜNEN haben die Erstellung eines Energienutzungsplans vorgesehen, ein gemeinsam mit den Bürgern erarbeitetes Klimaschutzkonzept, die Erhöhung des Zuschusses für den Bau von Photovoltaikanlagen auf 1000,00 EUR, eine Informationsveranstaltung für Bürger über regenerative Energien für’s eigene Haus, eine Beteiligung am Investitionsförderprogramm „erneuerbare Energien“ des Landkreises Pfaffenhofen und eine Verteilung der E-Ladeinfrastruktur auf alle drei Gemeindeteile. Für wesentliche Teile dieses Antrags hatten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien im Kreistag gestimmt. Die Verwaltung brachte einen eigenen Antrag ein, mit dem auf das Maßnahmepaket verzichtet werden soll. Abgestimmt wird immer zunächst über den weitergehenden Antrag, so dass zunächst über den Antrag der GRÜNEN abgestimmt wurde, der mit 2 zu 15 Stimmen abgelehnt worden ist, der Antrag der Verwaltung hingegen wurden mit 15 zu 2 Stimmen angenommen. Man darf also zusammenfassen: Über das Ziel ist man sich einig, über den Weg dahin nicht.
Abgelehnt wurden zwei Anträge der GRÜNEN auf Erlass einer Veränderungssperre für die alten Ortsteile von Ebenhausen. Hier haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert und damit ist die Gefahr entstanden, dass große, den Ortsteil prägende Grundstücke an Investoren verkauft werden, die die Grundstücke so weit wie irgend möglich bebauen und damit die dörfliche Struktur der Ortsteile zerstören. Dem wollten die GRÜNEN mit ihren Anträgen entgegenwirken. Die Veränderungssperren verpflichten die Gemeinde dazu, innerhalb von zwei Jahren einen Bebauungsplan für die Grundstücke auszuarbeiten und die Planungskosten zu tragen. Beides wollte die Verwaltung nicht und empfand eine Planung an diesen Stellen als „Fehdehandschuh“ an die Eigentümer, so dass die Anträge abgelehnt worden sind. Die Gemeinde verzichtet damit auf ihre Gestaltungshoheit und es bleibt abzuwarten, was nach den Planungen durch die Eigentümer von der dörflichen Struktur in diesem Bereich noch übrig bleibt.
Der stellvertretende Landrat Karl Huber stellte eine Initiative des Landkreises für sozialen Wohnungsbau vor. Ziel ist die Schaffung günstigen Wohnraums im ganzen Landkreis Pfaffenhofen. Der Landkreis hat bei Gründung eines Zweckverbandes die Möglichkeit Fördergelder zu erhalten, die den einzelnen Gemeinden verwehrt bleiben und somit eine kostengünstigere Errichtung von Wohnungen in den Kommunen zu fördern. Besprochen wurden in der Sitzung Fragen der Umsetzung, wie die personelle Ausstattung der erforderlichen Stelle im Landratsamt.
Für die Umgestaltung von Verkaufsräumen in der Ladenzeile in der Ingolstädter Straße verlangt das Landratsamt weitere Stellplätze, so dass der Bauantrag auf Genehmigung eines Selbstbedienungscafés und eines Feinkostladen derzeit abgelehnt werden musste, aber weiter wohlwollen begleitet wird.
Geändert wurde der Bebauungsplan „Heckenfeld“. Aufgrund der Anpassung kann jetzt die Lücke in der Ladenzeile besser geschlossen werden und zwei Grundstücke in der Fichtenstraße und die Grundstücke Jahnstraße 35 bis 37 besser bebaut werden.
Einige Bürger wünschen sich eine Hundewiese, auf der die Hunde frei laufen und miteinander spielen können. Nicht jeder Anwohner ist davon begeistert und so gestaltet sich die Suche nach einer passenden Fläche schwierig. Außerdem stellt sich die Frage, wer den Hundekot beseitigt und darauf schaut, dass die Fläche in Ordnung bleibt. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, einen Verein zu gründen, damit ein Verantwortlicher bekannt ist. Der Antrag wurde daher bis zur Gründung eines Vereins zurückgestellt.
Für die Arbeiten rund um die E-Ladesäulen in Baar und am Bahnhof wurde ein Vertrag mit der Energie Südbayern über Betrieb, Wartung und Inspektion der Ladesäulen geschlossen.
Das ehemalige Seehaus am Baarer Weiher darf noch fünf Jahre als Lager für die Vereine genutzt werden, nachdem zuvor die Rede davon war, dass es abgerissen werden muss. Eine andere Nutzung ist nicht zulässig.
Genehmigt wurde eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Strombeschaffung für die Straßenbeleuchtung und die Immobilien der Gemeinde. Die Gemeinde hatte bei der üblichen Ausschreibung keinen Anbieter gefunden und musste sich daher selbst um die Strombeschaffung kümmern. Die Gemeinde wird ihren Strom für das Jahr 2023 bei den Stadtwerken Pfaffenhofen beziehen und zwar für die kommunalen Liegenschaften zu einem Preis von 38,76 Ct/Kwh und für die Straßenbeleuchtung von 39,29 Ct/Kwh. Der Verbrauch der Gemeinde liegt bei ca. 290.000 kwh für die Gebäude und ca. 200.000 kwh für die Straßenbeleuchtung und soll weiter gesenkt werden.
Der Bürgermeister bat um eine weitere Eilentscheidung für die Beschaffung von Notstromaggregaten, die selbstverständlich zulässig ist.
Der Gemeinderat stimmte sodann noch der Anpassung der Verträge mit dem Landkreis für die Wertstoffhöfe und die Containerstandplätze zu.
Vorgestellt wurde den Gemeinderäten der neue Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen, über den in der Kreistagssitzung vom 12.12.22 abschließend entschieden wird.
Abschließend gab der Bürgermeister noch bekannt, dass seit 9.11.22 die Renaturierungsarbeiten am Hochwasserschutz zwischen Geisenfelder Straße und Stockauer Brücke durchgeführt werden, an der Westseite des Ortes Obstbäume gepflanzt worden sind und auf Anordnung des Landkreises 112 Asylbewerber aufzunehmen sind, deren Unterbringung sich aufgrund der Zahl schwierig gestaltet.
mit MdB Leon Eckert. Im Grünen Büro, Riederweg 8, Pfaffenhofen, Interessierte sind herzlich eingeladen.
Auf dem Hauptplatz in Pfaffenhofen zum Wochenmarkt. Komm vorbei und informier Dich!
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