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04.11.20 –
Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung war die Aufhebung der Veränderungssperre für die beiden Ortskerne Baar und Ebenhausen. Die Verwaltung hatte drei Jahre Zeit für diese beiden Ortskerne einen Bebauungsplan zu entwerfen, sah sich aber wegen der bereits bestehenden Bebauung nicht in der Lage, einen qualifizierten Bebauungsplan vorzulegen, weil die Festlegung von Grundflächenzahlen zu großen Ungleichgewichten bei der Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke geführt hätte.Befürchtet wurde eine Klagewelle der Eigentümer. Ein einfacher Bebauungsplan hätte in der vom Planungsbüro vorgeschlagenen Variante allein für Baar ca. 125.000 EUR gekostet, für Ebenhausen wären absehbar weitere 200.000 EUR Planungskosten angefallen. Das hätte in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden.
Und nun? Wenn jetzt gebaut wird, muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Aber was heißt das schon? Nach den gesetzlichen Regelungen können Grundstücke sehr weitgehend bebaut werden. Wohin das führt, kann man sich in der Ingolstädter Straße anschauen.
Der Bürgermeister und der Vertreter des Planungsbüros trösteten die Gemeinderäte damit, dass man mit der Stellplatzsatzung schon weit komme. Die Stellplatzsatzung verlangt zwei Stellplätze pro Wohnung und verhindere damit den Wildwuchs. Außerdem könne man Bauwillige auch beraten und auf sie einwirken. Das sei in der Vergangenheit oft hilfreich gewesen. Schließlich sei es auch möglich, über das Grundstück eine Veränderungssperre zu legen und einen Bebauungsplan zu beschließen.
Alle Parteien im Gemeinderat bekennen sich zu dem Ziel, die dörfliche Struktur erhalten zu wollen. Man kann sich nur des Eindrucks nicht erwehren, dass das Ziel entweder nicht ernsthaft verfolgt wird oder blanke Hilflosigkeit herrscht. Wir GRÜNE werden uns mit diesem Ergebnis nicht zufriedengeben, sondern nach Lösungen suchen, die der Gemeinde die Gestaltungsmöglichkeiten für die Ortskerne erhalten.
Und was war sonst noch? Die Gemeinde ist verpflichtet, für den Transport der Schüler zur Schule zu sorgen, wenn diese weiter als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Wie sie das macht, ist ihre Sache. In unserer Gemeinde werden die Schüler von ihren Eltern in die Schule gefahren, die die Kosten dafür ersetzt erhalten. Die Gemeinderäte haben nun beschlossen, den Eltern pauschal die Kosten zu ersetzen, die entstehen, wenn eine Schülermonatskarte gekauft wird. Die Kosten werden wegen des Ferienmonats für 11 Karten ersetzt. Für die Geschwister werden pauschal 6 % des jeweils geltenden Fahrpreises der Jahreskarte bezahlt. Eine Verwaltungserleichterung, die keine höheren Kosten verursacht.
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