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Stadtratssitzung Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020

23.12.20 –

TOP 1: Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für die Leitung des Stadtbauamts

Interne Wahl, da nicht ausgeschrieben: Vorschlag Florian Zimmermann. Er wurde gewählt.

 

TOP 2: Fortführung von Coronamaßnahmen

  1. Verlängerung des zeitlichen Aussetzens der Stundung – 31.12.21
  2. Außengastro darf weiterhin größere Flächen nutzen bis 31.12.21
  3. Verzicht auf Parkgebühren bis 06.01.
  4. Überlegungen zu Silvester: Verbot von Feuerwerken und Alkohol im Innenstadtbereich (Altstadt, Bürgerpark, Volksfestplatz, Insel und dem gesamten Bereich der 20er-Zonen)

 

TOP 3: Erhöhung der Wassergebühren und Bestätigung der Verwaltungsratsbeschlüsse zur Neufassung a) der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sowie b) der Entwässerungssatzung (EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS)

Die letzte Anpassung der Wassergebühren fand am 01.01.2017 statt. Generell dauert der Kalkulationszeitraum 4 Jahre.

Was hat sich seitdem verändert?

Jetzt liegt der Fokus mehr auf ganzheitlicher, d.h. man betrachtet nicht nur das Abwasserrohr in der Straße, sondern nimmt die verschiedenen Anschlüsse und die daraus resultierenden Konsequenzen mehr in den Blick. Zudem muss aktuell viel an Rohr erneuert werden und dies wird teuer, denn in der letzten Zeit gab es eine Verdoppelung der Kosten für 1m Rohr (steigende Kosten der Handwerksbetriebe, der Logistik etc.). Zudem steht eine Erneuerung von Teilen der Kläranlage bevor. Dies wurde lange abgewendet, aber nun kann man es nicht mehr herausschieben.

Durch all diese Änderungen stehen nun hohe Kosten bevor. An den Kalkulationszahlen kann man nicht rütteln, es ist nur die Frage wie man sie auf die 4 Jahre aufteilt. Der Stadtrat hat sich auf eine gestaffelte Variante geeinigt. Hier die Kosten im Detail:
 

Entnahme im Zeitraum

Verbrauchsgebühr

1.1.21 - 31.12.21

2,36€ netto pro m3 entnommenen Wassers

1.1.22 – 31.12.22

2,52€ netto pro m3 entnommenen Wassers

1.1.23 – 31.12.23

2,61€ netto pro m3 entnommenen Wassers

1.1.24 – 31.12.24

2,71€ netto pro m3 entnommenen Wassers

 

Generell decken die Gebühren nur die Kosten, es findet kein Ansparen o.Ä. statt. Falls die Kosten runtergehen und man eine Überdeckung haben würde, würde das Geld wieder an die Bürger zurücküberwiesen.


Das Thema wurde lange und sehr kontrovers diskutiert aber am Ende wurde die Satzungsänderungen genehmigt.

 

TOP 4: Änderung der Hundesteuersatzung:

Die Landesregierung hat eine neue Mustervorlage für die Hundesteuersatzung herausgegeben. Neu ist der Punkt, dass für Kampfhunde der erhöhte Steuersatz gilt, egal ob sein Wesenstest positiv oder negativ ausgefallen ist. Dies wurde kontrovers diskutiert, sodass PAF nun doch den Steuersatz für Kampfhunde mit gutem Charakter geringer hält, als den Satz für Hunde, deren Charakter zur Gewalt neigt [dies ist ja sowieso ein sehr diskutables Thema, aber es war nicht der richtige Moment um über solche Kategorien zu streiten]
 

Für Hunde, die aus dem Tierheim PAF, geholt wurden gibt es Ermäßigungen und die allgemeine Steuer für normale Hunde wurde von 45 auf 60€ erhöht.

TOP 5: Kindertagesstätten; Änderung/Neuerlass der Kindertageseinrichtungssatzung und der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung

Es gab einige Änderungen der Satzung für die Kindertageseinrichtungen. Z.B. wurde die Masernimpfung als Pflicht, um in einer Kindertagesstätte aufgenommen zu werden, eingefügt. Andere neue Punkte sind: Es muss ein separater Elternbeirat für den Hort gebildet werden und das die Kinder an mind.4 Tagen im Hort sind.

Auch die Satzung über die Gebühr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wurde erneuert und bspw. mit gestaffelten Gebühren versehen, wenn das Kind eine längere Eingewöhnungsphase hat bzw. erst in der Mitte des Monats anfängt eine Kindertageseinrichtung zu besuchen.

TOP 6: Erweiterung KiTa Maria Rast; Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Unter diesem TOP wurde die Erweiterung der KiTa Maria Rast (Niederscheyern) vorgestellt. Es gab bereits Pläne in einer anderen Stadtratssitzung, die aber abgelehnt wurden, weil der Bau zu massiv und nicht sonderlich kindergerecht wirkte. Nun wurde uns berichtet, wie die tatsächlichen Kosten im Vergleich zur Planung aussehen würden. Leider ergeben sich dadurch Mehrkosten von 242.000€. Der Planer war auch in der Sitzung anwesend und bekam von uns den deutlichen Auftrag mit, noch mehr Einsparpotential zu finden und auch zu nutzen. Besonders im Vergleich zu anderen modernen KiGa- Bauten gibt es hier deutliche Diskrepanzen. Die Genehmigung zum Bau wurde jedoch erteilt, das Bauamt wird weitere Verbesserungen zusammen mit dem Planer angehen.

TOP 7: Vergabe von Zuschüssen an soziale Institutionen und Vereine in PAF:

  • Caritas-Zentrum: 6.750,00€
  • BRK-Kreisverband: 6.570,00€
  • Krieger- und Soldatenverein Niederscheyern: 2.010,00€
  • FC Tegernbach Zuschussantrag für Anbau/Sanierung des Vereinsheimes: 130.245 €
     


TOP 8: Ausstellungsprojekt Michael P. Weingartner 2021

Um den Pfaffenhofener Künstler Michael P. Weingartner zu würdigen, wird 2021, dem 25ten Jahr seines Todes, eine Ausstellung (Juni-August) mit einem Katalog in der Künstlerhalle stattfinden. Um die entstehenden Kosten zu decken, hat der Neue Kunstverein daher einen Antrag über 40.000€ gestellt, der auch genehmigt wurde.

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