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02.03.13 –
Zur gestrigen Abstimmung des Grünen Antrags gegen die Privatisierung der Wasserversorgung erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Wirtschaftsausschuss:
„Gestern hat die CSU, darunter auch der Wahlkreisabgeordnete Franz Obermeier, im Bundestag in namentlicher Abstimmung gegen einen Parteitagsbeschluss der CDU vom Dezember 2012 gestimmt. Die CDU hatte in dem Beschluss gefordert, die Konzessionsrichtlinie, die eine europaweite Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen vorsieht, „zu stoppen“. Die grüne Fraktion hatte den CDU-Beschluss in einer Bundestagsinitiative eingebracht und zur Abstimmung gestellt.
Die CSU ist im Zick Zack Kurs unterwegs: heute beantragt die bayerische Staatsregierung gemeinsam mit NRW im Bundesrat, der befürchteten Wasserprivatisierung einen Riegel vorzuschieben. Auf Bundesebene agiert die CSU jedoch ganz anders: die CDU/CSU hat in namentlicher Abstimmung unseren Antrag „Keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung durch die Hintertür“ abgelehnt.“
Dr. Michael Stanglmaier, Bundestagskandidat für den Wahlkreis Freising und Pfaffenhofen erläutert:
„Die Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür ist noch lange nicht vom Tisch. Noch am 28.02.2013 hat es die Bundesregierung im "Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten" der EU versäumt, mit Österreich Einspruch gegen die Richtlinie zu erheben. So konnte sich Österreich leider nicht durchsetzen.
Auch das letzte Woche signalisierte Entgegenkommen des Wettbewerbskommissars Barnier beschränkt sich bislang auf eine bloße Ankündigung - es gibt keinen substanziellen Vorschlag. Barniers Vorschlag gilt nur für Stadtwerke, die zu 100 Prozent in kommunaler Hand sind. Danach ist immer noch rund die Hälfte der Stadtwerke gezwungen, europaweit auszuschreiben und mit internationalen Wasserkonzernen zu konkurrieren. Wir Grüne fordern, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die Richtlinie ablehnt und zumindest dafür eintritt, dass die Wasserwirtschaft und die interkommunale Zusammenarbeit ganz herausgenommen werden.“
Die Wasserversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und darf kein Spekulationsobjekt werden, so Beate Walter-Rosenheimer und Dr. Michael Stanglmaier.
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