
07.03.20 –
Welchen Sinn hat eigentlich ein Ökokonto? Die Frage stellt sich, wenn man liest, dass Gemeinden wie Baar-Ebenhausen für die Anlage dieses Kontos gefeiert werden. Ist das wirklich ein Grund zum Feiern? Wer in Deutschland in die Natur durch Baumaßnahmen eingreift, sprich Fläche versiegeln will, muss nach der gesetzlichen Regelung dafür Ausgleichsflächen schaffen.
Üblicherweise werden diese Ausgleichsflächen im Rahmen der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen festgelegt und Maßnahmen zur Aufwertung von Flächen ergriffen, etwa durch das Pflanzen von Bäumen. Nun erlaubt das Gesetz, dass die Ausgleichsflächen bereits vor Erlass des Bebauungsplans festgelegt und gestaltet werden und dann im Rahmen der Flächenversiegelung berücksichtigt werden. Wenn man also ein Baugebiet oder ein Gewerbegebiet in einigen Jahre plant, kann man den dadurch entstehenden Flächenfraß bereits vorab ausgleichen. Oder anders formuliert: Wer ein Ökokonto aufbaut, hat den Flächenfraß schon im Sinn. Merke: ein Ökokonto ist nicht Öko.
Mit allen Landratskandidat*innen im Hopfenmuseum Wolnzach.
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