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Update 12.04.2011: Geplante Stimmkreisreform laut Gutachten verfassungswidrig

15.04.11 –

Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER haben am 12. April die Ergebnisse eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zur von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Stimmkreisreform im Bayerischen Landtag vorgestellt. Das Gutachen gibt hier zum download:

Kurzgutachten

Zusammenfassung des Gutachtens in Thesen

Tischvorlage der Pressekonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER

Update 02.03.2011: Stellungnahme der GRÜNEN im Bayerischen Landtag zur Stimmkreisneueinteilung

Die Stellungnahme der GRÜNEN im Bayerischen Landtag zu den Vorschlägen des Innenministeriums zur Stimmkreisneueinteilung für die Landtags- und Bezirkstagswahlen 2013 (Vorentwurf für den Bericht nach Art. 5 Abs. 5 LWG)  jetzt zum download

Karte 1:Vorschlag der GRÜNEN Landtagsfraktion - Oberbayern (download)

Karten zu den Vorschlägen der GRÜNEN Landtagsfraktion zu München :

Karte 1Karte 2Karte 3Karte 4

Unsere Meinung - 25.01.2011:

Wahl- und Stimmkreisreformvorschläge des Bayerischen Innenministeriums

Die Wahl- und Stimmkreisreformvorschläge des Bayerischen Innenministeriums sind in aller Munde. Aus Sicht des Grünen Kreisverbandes Pfaffenhofen sind hierzu drei wesentliche Punkte anzumerken:

1.Ganz Bayern im Auge behalten

In der Region Oberbayern hat die Einwohnerzahl mit +3,18% - gemessen am Landesdurchschnitt von +0,54% - überdurchschnittlich zugenommen. Laut „Vorentwurf für einen Bericht der Staatsregierung über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen nach Art. 5 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes“ ergeben sich daraus zwei Landtagsmandate mehr für Oberbayern.

Mehr Landtagsmandate bedeuten mehr Macht für eine Region, sprich Oberbayern wird gestärkt. Entsprechend muss aber auch klar sein, weniger Landtagsmandate bedeuten weniger politischen Einfluss. Die Oberpfalz und Oberfranken werden de fakto geschwächt.

Karte1: Status quo - Oberfranken

Karte2: Oberfranken nach der Stimmkreisreform

Karte3: Status quo - Oberpfalz

 

Karte4: Oberpfalz nach der Stimmkreisreform

Es gibt, wenn man sich erlaubt über den Oberbayerischen Tellerrand hinauszuschauen, parteiübergreifend gute Argumente, die Stimmkreisreform sehr skeptisch zu betrachten.

Einige Links finden Sie hier:

"Stimmkreisreform nicht notwendig"

Stimmkreisreform: SPD und Grüne laufen Sturm

Stimmkreis-Reform: MdB Aumer will kämpfen

Stimmkreisreform trifft auch Bezirkstag

SPD zur Stimmkreisreform: Parteipolitisch motiviert und rechtlich nicht notwendig

Freie Wähler: Politischer Einfluss des ländlichen Raumes darf nicht beschnitten werden

Freie Wähler: Wegfall von Mandaten darf nicht zur weiteren Schwächung Oberfrankens und der Oberpfalz führen

Grüne: CSU teilt den Freistaat für die nächste Landtagswahl ein, wie es ihren Interessen am besten taugt

Grüne :Stimmkreisgemauschel nützt nur Horst Seehofer

Grüne: Stimmkreisreform: Korrekturen ohne Not

Wir als Oberbayerischer Kreisverband können zwei zusätzlichen Landtagsmandaten für Oberbayern, bei rein egoistischer Betrachtung, durchaus Positives abgewinnen: Unsere Region wird gestärkt.

Beifall werden wir dieser Reform trotzdem nicht gespendet, denn sie ist die machtpolitische Weiterführung einer höchst fragwürdigen Strukturpolitik.

Eine Wahl- und Stimmkreisreform und deren Beurteilung darf nicht von Einzelinteressen abhängen, sondern muss ganz Bayern im Auge behalten.

 

2.Alle Optionen sachlich prüfen

Die Bedingungen bei der Landtagswahl sollten für alle Bewerber gleich sein. Das Landeswahlrecht schreibt deshalb vor, dass die Mandate nach den Einwohnerzahlen verteilt werden.

Nach Art. 5 Abs. 2 Satz 3 Landeswahlgesetz sind Abweichungen der Einwohnerzahl eines Stimmkreises von über 25% vom Wahlkreisdurchschnitt nicht zugelassen. Abweichungen über 15%, aber unterhalb von 25% sollen vermieden werden, sind aber in begründeten Fällen zulässig.

Schaut man sich die  Einwohnerzahlen in Oberbayern an, gibt es auch die logische Möglichkeit den neuen Stimmkreis im Raum Garmisch oder in der Südlichen Region 10 zu schaffen.

Aktuell hat der Stimmkreis Pfaffenhofen-Schrobenhausen eine Abweichung vom Einwohnerdurchschnitt von +17,6% und der Stimmkreis Ingolstadt-Neuburg von +21%.

 

 

Karte5: Status quo - Oberbayern

Die von der Staatsregierung geplante Neueinteilung würde hier drei unterdurchschnittlich große Stimmkreise mit einer Abweichung von -15,5% in Ingolstadt, -22,7% in Pfaffenhofen und -23,2% in Schrobenhausen schaffen.

Karte6: Oberbayern nach der Stimmkreisreform

Wenn man den Einwohnerdurchschnitt in Auge hat, stellt sich die Frage, ob sich nicht eher der Südwesten Oberbayerns für einen neuen Stimmkreis anbietet. Mit Weilheim-Schongau (+22,3%), Landsberg (+20,2%) und Bad Tölz-Wolfratshausen/Garmisch-Partenkirchen (+22,1%) gibt es hier drei sehr große Stimmkreise.

Auch diese Option sollte sachlich und durch alle Landtagsfraktionen geprüft werden.

 

3. Die Landkreisgrenze muss Stimmkreisgrenze bleiben

In Artikel 5 des Landeswahlgesetzes heißt es: "Jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde bildet einen Stimmkreis … das Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und der räumliche Wirkungsbereich von Verwaltungsgemeinschaften dürfen nicht durchschnitten werden“.

Auch wenn das Gesetz hier Ausnahmen zulässt, das Abspalten der Landkreisgemeinen Gerolsbach, Hohenwart und Scheyern, wie im Entwurf der Staatsregierung vorgesehen, wäre schmerzhaft. So ist es nicht verwunderlich, dass auch der hier verwurzelte CSU-Kreisverband Pfaffenhofen „nicht zusehen möchte, wie gewachsene Strukturen wieder zerstört werden“.

Karte7: Gemeindegebiet Gerolsbach, Hohenwart und Scheyern auf der Landkreiskarte

Die Gemeinden Gerolsbach, Hohenwart und Scheyern sind wesentliche Bestandteile des Landkreises Pfaffenhofen. Die Kreisstadt Pfaffenhofen ist mit der Gemeinde Scheyern über Jahrhunderte eng verwoben, Gerolsbach und Hohenwart sind seit vier Jahrzehnten mit dem Landkreis Pfaffenhofen verbunden.

Sollten die Pläne der Staatsregierung tatsächlich umgesetzt werden, wird hier eine gewachsen Gemeinschaft zu Gunsten eines Zahlenspiels zerstört oder zumindest schwer geschädigt. Die Landkreisgrenze muss Stimmkreisgrenze bleiben.

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