
20.04.11 –
Es ist einfacher geworden, Käfig-Eier liegen zu lassen. Erstens haben die Verbraucher die Wahl, aus welcher Produktion sie ihre Eier kaufen möchten, denn seit 1. Juli 2005 gilt die Kennzeichnungspflicht für alle unverarbeitet in den Handel gebrachten Eier. Die „3“ an der ersten Stelle des aufgedruckten Codes steht für die Käfighaltung, mit einer „0“ werden Eier aus ökologischer Erzeugung gestempelt, „1“ steht für Freilandhaltung und „2“ bezeichnet die Bodenhaltung.
Zweitens ist die konventionelle Käfighaltung, wie wir sie bisher kannten, seit Anfang des Jahres in Deutschland verboten.
Dass es überhaupt noch hierzulande Käfigtiere gibt, liegt an der sogenannten Kleingruppenhaltung. Diese Haltungsmethode schreibt größere Käfige (statt der Fläche von etwa einem DIN A4-Blatt wie bei der konventionellen Käfighaltung sind es hier eineinhalb DIN A4-Blätter), Sitzstangen, Legenester und Einstreu vor.
Für den deutschen Tierschutzbund ist diese Methode jedoch nichts anderes als eine neue Käfigform und wird deswegen als „Kleingruppen-Käfig“ bezeichnet. Nicht umsonst müssen die Eier aus der Kleingruppen-Haltung ebenfalls mit der Kennziffer „3“ gestempelt werden.
Informationen zum Eierkauf finden Sie hier
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