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Jetzendorf bekommt eine Behindertenbeauftragte

10.02.21 – von Ursula Gross-Dinter –

Gleichberechtigung sowie volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ „Die Gemeinden (…) fördern im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereichs die (…) genannten Ziele und beachten diese bei der Planung von Maßnahmen.“

So heißt es in Artikel 1, Absatz 2, bzw. Artikel 9, Absatz 1, des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Mit dem BayBGG wird auf kommunaler Ebene die von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, die Menschen mit Behinderung ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe zusichert. Alle Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden werden angehalten, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung zu bestellen. 

Im Landkreis Pfaffenhofen haben zahlreiche Gemeinden diese Anforderung bereits umgesetzt. Behindertenbeauftragte gibt es in Baar-Ebenhausen, Ernsgaden, Gerolsbach, Geisenfeld, Hohenwart, Ilmmünster, Manching, Münchsmünster, Pfaffenhofen, Reichertshausen, Reichertshofen, Rohrbach, Scheyern und Schweitenkirchen.

Es war Zeit, dass sich auch die Gemeinde Jetzendorf ausdrücklich zu ihrer Verantwortung bekennt und eine/n Behindertenbeauftragten bestellt. Ein diesbezüglicher Antrag wurde von den Mitgliedern des Gemeindesrates Dr. Birgit Brajdic und André Klimsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Sandra Gamperl (SPD) bei Bürgermeister Manfred Betzin eingebracht und stand am 9. Februar auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

Im Antrag wird erläutert: „Die Beauftragten sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung und deren Angehörigen. Sie geben vor Entscheidungen gegenüber dem Bürgermeister, dem Gemeinderat oder den Ausschüssen Empfehlungen und Stellungnahmen ab bei Planungen, die Menschen mit Behinderung betreffen könnten.“ 

Uneingeschränkte Teilhabe beginnt am eigenen Wohnort. Eine barrierefreie Umwelt bedeutet verbesserte Mobilität, bedeutet aber auch erleichterte Kommunikation mit Behörden, beispielsweise für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen. Menschen mit Einschränkungen, die solchen Bedarf haben, sind Ältere oder Kranke, aber nicht nur sie; auch junge Mütter oder Väter mit kleinen Kindern oder - dauerhaft oder zeitweise - durch Unfall oder Krankheit eingeschränkte Menschen sind oft auf solche Erleichterungen im Alltag angewiesen.  Inklusion beim Lernen, in der Arbeitswelt, beim Wohnen, auf allen Wegen vor Ort, bei Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten: Die Bereiche, in denen ein/e Behindertenbeauftragte/r als Ansprechpartner für die Betroffenen und ihre Angehörigen, für den Bürgermeister und den Gemeinderat zur Verfügung steht, sind zahlreich.

In der Gemeinderatssitzung äußerte sich Bürgermeister Manfred Betzin mit gewissem Befremden darüber, dass für das Anliegen der Weg eines Antrags an die Gemeinde gewählt worden war. Rechtlich und formal sei das selbstverständlich korrekt, den Jetzendorfer Gepflogenheiten entspreche es aber doch eher, sich im Vorfeld mit der Gemeindespitze ins Benehmen zu setzen und solche Angelegenheiten im persönlichen Kontakt zu besprechen. Zudem gebe es mit der Gemeinderätin und Seniorenreferentin Edeltraud Huber (CSU) eine Person, die seit Jahren inoffiziell die einschlägigen Aufgaben wahrnimmt und beispielsweise vor zwei Jahren an einer Begehung der Gemeinde mit Blick auf das Thema Barrierefreiheit beteiligt gewesen ist.

Mit diplomatischem Geschick konnte Sandra Gamperl letztendlich zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen: Sie lobte die Kompetenz der Seniorenreferentin und zeigte sich erfreut darüber, dass sie sich um die Belange von Menschen mit Einschränkungen kümmert. Ihre Tätigkeit sei wohl bisher einfach zu wenig bekannt gewesen. Edeltraud Huber wurde schließlich einstimmig zur Behindertenbeauftragten der Gemeinde Jetzendorf bestellt. Sie wird damit auch Mitglied im Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen und wird dank der daraus entstehenden Vernetzung und offiziellen Beauftragung ihre Aufgaben noch gezielter und für die Öffentlichkeit sichtbar wahrnehmen können.

 

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