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Februar 2022 - Gemeinderat Baar-Ebenhausen: Hundesteuer – Feuerwehrhaus – Bebauung Verkehrsübungsplatz weiter vorangetrieben

28.02.22 –

Nach einführenden Worten des Bürgermeisters erhielt der Feuerwehrkommandant die Möglichkeit darzustellen, warum die Erweiterung des Feuerwehrhauses dringend notwendig ist. Er zeigte Fotos von der beengten Situation in der Fahrzeughalle und erläuterte, dass eine Trennung der Umkleidekabinen und weitere Toiletten wegen der hohen Zahl von Mädchen in der Jugendfeuerwehr dringend erforderlich ist. Darüber hinaus legte er die gestiegene Zahl der Aufgaben der Feuerwehr dar und verwies auf die Unfallverhütungsvorschriften, die den jetzigen Zustand gar nicht mehr erlauben. Anschließend stellte der Architekt seine Planung dar, die eine deutliche Erweiterung der Lageflächen und der Räume für die Feuerwehr vorsieht und etwa 3,4 Mio. EUR kosten wird. Darin ist die Beseitigung der Nässe im Keller nicht enthalten. Die Freien Wähler schlugen sodann vor, das jetzige Gebäude der Feuerwehr dem Bauhof zuzuschlagen und einen Neubau an anderer Stelle - möglichst im Werk - zu errichten. Ralph Pelger (CSU) teilte mit, dass die Feuerwehr Karlshuld derzeit für 3,9 Mio. EUR einen Neubaur errichtet, so dass der Bürgermeister zuletzt erklärte, einen kompletten Neubau in seine Überlegungen einbeziehen zu wollen.

Anschließend wurde die neue Hundsteuersatzung diskutiert. Auf Vorschlag von Brigitta Winkelmann (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wurde in die Satzung auch eine Steuerbefreiung für Therapie- und Assistenzhunde aufgenommen. Die Gemeinde ist damit Vorreiter bei der Anerkennung und Beseitigung von Problemen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Aufpassen muss der Zamperlbesitzer künftig bei der Fälligkeit der Steuer: Sie ist am 1.4. fällig, aber der Besitzer wird darauf nicht gesondert hingewiesen! Leider wird sie auch erhöht. Von 25 EUR auf 40 EUR für den „Normalhund“ und von 528 EUR auf 650 EUR für Kampfhunde. Begründet wurde das damit, dass die Gemeinde wegen der Betreuung der Hundestationen einen deutlich höheren Aufwand hat.

Beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplans „Heckenfeld“, was die Bebauung der Lücke in der Ladenzeile Ingolstädter Straße auf gleicher Höhe wie die Nachbargebäude ermöglicht.

Weiter ging des mit der Bebauung des Verkehrsübungsplatzes, also dem Bebauungsplatz „Gänsweiher“. Damit die Planung umgesetzt werden kann, muss die bauliche Nutzung geändert werden. Aus dem allgemeinen Wohngebiet wird also künftig ein Dorfgebiet. Beschlossen wurde weiter der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der den Investor verpflichtet, die Planungs- und Gutachterkosten zu übernehmen, ohne dass die Gemeinde einen verbindlichen Planungsinhalt zusichert oder den Erfolg der Planung garantiert. Der Investor verzichtet insoweit auf Schadensersatzansprüche. Zuletzt wurde über einen erstmals in der Sitzung vorgelegten Antrag der Verwaltung abgestimmt, mit dem Wortlaut: „Der Gemeinderat nimmt den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Kenntnis und lehnt diesen ab“... Hintergrund ist ein Gespräch des Bürgermeisters mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamts, in dem kein Verkehrsgutachten gefordert worden sei. Die Gemeinde müsse keine weiteren Gutachten erstellen. Lediglich der Investor müsse eine schalltechnische Untersuchung durchführen. Es versteht sich, dass die Anträge nicht die Zustimmung der GRÜNEN gefunden haben.

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